Gewaltschutz für Mutter und Kind

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Als I., mit Baby auf dem Arm, endlich den Mut aufbrachte, sich von ihrem gewalttätigen Ehemann zu trennen, dachte sie, das Schlimmste liege hinter ihr. Sie hatte sich getäuscht. Über das Umgangsrecht zwischen Vater und Sohn wurde der Gewaltschutz vollkommen ausgehebelt und der Vater übt so weiterhin Kontrolle über Mutter und Kind aus. Ungeachtet dessen, dass I. durch die Taten ihres Expartners stark traumatisiert ist und weiterhin von ihm bedroht wird, wird von ihr erwartet, dass sie sich um des Kindes Willen gut mit ihm versteht und ihm immer wieder begegnet. Selbst als der Junge, der Autist ist, ebenfalls Anzeichen von Missbrauch zeigt, steht das Recht des Vaters auf Umgang über allem.
Durch die Pflegebedürftigkeit des Kindes konnte I. ihren Beruf als Lehrerin nicht mehr ausüben und musste ihr ganzes Leben auf das Wohl des Kindes ausrichten. Sie arbeitet inzwischen, neben der Versorgung des Kindes, auf selbständiger Basis online, um möglichst flexibel zu sein, kommt aber gerade so über die Runden.

Der – mehrfach nachgewiesenermaßen schwer psychisch kranke – Kindsvater stellt ständig neue Forderungen und zerrt I. immer wieder vor Gericht, produziert so immense Kosten. Eine Krankheitseinsicht hat er nicht, unterstellt jedoch seiner Expartnerin fortwährend immer neue psychische Erkrankungen, die niemals diagnostiziert wurden. Unter anderem wirft er ihr vor, die Behinderung des Kindes nur zu erfinden.

Nun soll der Junge aufgrund des elterlichen Konflikts und der – eigentlich berechtigten – Sorge der Mutter in einem Heim untergebracht werden. I. ist fassungslos, denn das Gutachten, auf dem diese Empfehlung beruht, ist wissenschaftlich gar nicht haltbar, die Empfehlung geht weit über die Fragestellung hinaus. Wie so oft hängt so vieles jedoch am Geld. I. hat nach jahrelangem Kampf alle Ersparnisse aufgebraucht, benötigt nun jedoch eine sehr gute anwaltliche Vertretung.

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